Erhöhung der Vergütungssätze im Rehabilitationssport
Seit Anfang November stehen wir mit den Primärkassen in Baden-Württemberg in Verhandlungen über die Weiterentwicklung der Vergütungssätze im Rehabilitationssport. Abgeschlossen sind zwischenzeitlich die Gespräche mit der AOK Baden-Württemberg (AOK), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (svlfg) Baden-Württemberg sowie dem Landesverband Süd der Betriebskrankenkassen (BKK).
Für den „Allgemeinen Rehasport“ vergütet die AOK ab 01.2019 € 5,97, für „Wasserangebote“ € 6,87, für den „Herzsport“ € 8,88 und den „Rehabilitationssport schwerstbehinderter Menschen“ € 11,63.
Die Vergütungssätze der BKK für Rehabilitationssport steigen ab 01.01.2019 auf € 6,00 für den „Allgemeinen Rehasport“, € 8,30 für „Wasser“, € 9,40 für den „Herzsport“ und € 8,50 für den „Rehabilitationssport schwerstbehinderter Menschen“.
In den Verhandlungen mit der IKK Classic und der Knappschaft konnten wir bisher noch keine Einigung erzielen.
Noch nicht abgeschlossen sind auf Bundesebene auch die Gespräche zwischen dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) und der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Wir empfehlen daher allen Vereinen, zum 31.12.2018 eine Zwischenabrechnung durchzuführen und die Abrechnungen für Leistungen ab dem 01.01.2019 bis zum Abschluss der Verhandlungen zurückzustellen.
Eine Übersicht mit allen Vergütungspositionen werden wir im Januar veröffentlichen.