Bildungszeitgesetz: BBS weiterhin als Bildungsträger anerkannt
Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) ist für weitere drei Jahre als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt. Dies hat das Regierungspräsidium Karlsruhe dem BBS in einem Schreiben vom 26. Juli 2019 bestätigt.
Die Anerkennung berechtigt den BBS, weiterhin Bildungsmaßnahmen nach § 6 des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten durchzuführen.
Für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den BBS-Mitgliedsvereinen schafft das Bildungszeitgesetz eine ideale Voraussetzung für ehrenamtliches Engagement. Denn es berechtigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich bis zu fünf Tage im Jahr von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Diese Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Damit haben Ehrenamtliche nun weiterhin die Möglichkeit, sich für Bildungsveranstaltungen des BBS freistellen zu lassen.
Weitere Infos zum Thema Bildungszeitgesetz finden Sie außerdem unter https://www.badischer-sportbund.de/service/recht-und-gebuehren/bildungszeitgesetz