BBS-Mitgliederversammlung 2018
Die 25. Mitgliederversammlung des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e.V. (BBS) findet am 27. Oktober 2018 um 11 Uhr an der Südbadischen Sportschule Steinbach statt. Die Einladungen hierzu gingen den BBS-Mitgliedsvereinen bereits zu.
T A G E S O R D N U N G
TEIL I
• Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung durch den Präsidenten des BBS Dr. Erwin Grom
• Grußworte
• Fachvortrag
TEIL II
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte
3. Aussprache zu TOP 2
4. Vorlage der Jahresrechnungen für 2016 und 2017 gemäß § 6, Abs. 3.1. der Satzung
5. Entgegennahme der Prüfberichte 2016 und 2017
6. Aussprache zu TOP 4 und TOP 5
7. Vorlage und Genehmigung der Haushaltspläne für die Jahre 2018 und 2019
8. Entlastung des gesamten Präsidiums gemäß § 6, Abs. 3.2. der Satzung
9. Ausbau der BBS-Geschäftsstelle – aktueller Stand
10. Wahl der Mitglieder des gesamten Präsidiums gem. § 6, Abs. 3.3 der Satzung
11. Wahl der Kassenprüfer gem. § 6, Abs. 3.5 der Satzung, der Vereinsdelegierten für die Mitgliederversammlung des Badischen Sportbundes Freiburg (BSB) gem. § 6, Abs. 3.6 der Satzung sowie des Vereinsdelegierten für den Präsidiumsbeirat des BSB gem. § 6, Abs. 3.7 der Satzung
12. Satzungsänderung gemäß Aufforderung des Finanzamtes vom 03.05.2017:
§ 17 Auflösung des BBS
1. …
2. Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, wird das nach Erledigung aller Verbindlichkeiten noch vorhandene Vermögen dem Deutschen Behinder-ten-Sportverband e.V., soweit dieser Verband zu diesem Zeitpunkt gemeinnützig ist, oder an eine andere gemeinnützige Einrichtung übereignet, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, außer Gegenständen, die aus öffentlichen Mitteln des Landes oder Bundes beschafft wurden. Diese Gegenstände müssen den zuständigen Behörden zurückgegeben werden.
Fett gedruckt = neu
Begründung: Satzung entspricht nicht den aktuellen, gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen.
13. Verschiedenes – Anträge
14. Mitgliederversammlung 2020
Anträge zu TOP 13 sowie die Berichte zu TOP 2 sind bis spätestens 28.09.2018 an die Geschäftsstelle des BBS zu richten. Die Anträge sind zu begründen. Teilnahme-, antrags- und stimmberechtigt sind die von den Mitgliedsvereinen entsandten Delegierten.
Die namentliche Meldung der Delegierten hat ebenfalls bis spätestens 28.09.2018 an die Geschäftsstelle des BBS zu erfolgen. Sollte ein/e von Ihnen benannte/r Delegierte/r aufgrund seiner Behinderung/chronischen Erkrankung eine Assistenz benötigen (Gebärdendolmetscher, Audio-System usw.), bitten wir um vorherige Anmeldung bei der BBS-Geschäftsstelle.